Bekanntmachung
Badewassertechnik - Sanierung Springerbecken, Warmbecken-Schwimmhalle Halle-Neustadt HWS-2024-0025
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) | |
Name und Anschrift: | Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Bornknechtstraße 5 06108 Halle (Saale) |
Telefon: | +49 345-581-4199 |
Fax: | +49 345-581-4122 |
E-Mail: | einkauf@hws-halle.de |
Internet: | http://www.hws-halle.de |
b) | |
Vergabeverfahren: | Öffentliche Ausschreibung, VOB/A |
Vergabenummer: | HWS-2024-0025 |
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen | |
Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform |
d) Art des Auftrags | |
Ausführung von Bauleistungen |
e) Ort der Ausführung | |
Badewassertechnik - Sanierung Springerbecken, Warmbecken-Schwimmhalle Halle-Neustadt |
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen | |
Art der Leistung: | Im Bereich Badewassertechnik werden die Einströmdüsen des Springerbeckens neu hergestellt und an die Bestandsverrohrung angeschlossen. Neben dem Springerbecken werden zwei Warmbecken saniert. |
Umfang der Leistung: | 1. Springerbecken - 28 Stück Reinwasserdüsen - 20 Stück Rinnenabläufe - Anschluss und Anpassung der Bestandsverrohrung - Filtersanierung einschl. Filtermaterial für Filter 2.800 mm - Wärmeübertrager Wärmerückgewinnung Bubble-Anlage - Demontage - Baustelleneinrichtung 2. Warmbecken -2 Stück Warmbecken aus Kunststoff, ca. 2,50 x 2,50 m und 2,50 x 3,50 m -Anschluss an Bestandsverrohrung |
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden | |
Zweck der baulichen Anlage: | |
Zweck des Auftrags: |
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) | |
Vergabe nach Losen | Nein |
i) Ausführungsfristen | |
Beginn der Ausführung: | 15.07.2024 |
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: | 29.11.2024 |
weitere Fristen: | Zwischentermin Fertigstellung Bauleistung Filtersanierung Titel 1.2 : 29.07.2024 |
j) Nebenangebote | |
nicht zugelassen |
k) mehrere Hauptangebote | |
nicht zugelassen |
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt | |
unter: | https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ee6e368de-539a3e6948cc9ad
|
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: | Nein |
Nachforderung | Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert |
o) Ablauf der Angebotsfrist | |
am: | 21.05.2024 |
um: | 12:00 Uhr |
Ablauf der Bindefrist am: | 15.07.2024 |
p) | |
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) |
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen | |
Deutsch |
r) Zuschlagskriterien | |
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis |
s) Eröffnungstermin | |
am: | 21.05.2024 |
um: | 12:00 Uhr |
Ort: | Äußere Hordorfer Straße 12 06114 Halle (Saale) |
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: | keine zugelassen |
t) geforderte Sicherheiten | |
sh. Vergabeunterlagen |
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind | |
sh. Vergabeunterlagen |
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften | |
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter |
w) Beurteilung der Eignung | |
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. | |
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: | liegt den Vergabeunterlagen bei |
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: | - Haftpflichtversicherungsnachweis - Referenzen für vergleichbare Projekte der vergangenen 3 Jahre (Badewasseraufbereitungsanlagen in öffentlichen Bädern) - Die Fachkunde und Zertifizierung der NUN sind zwingend nachzuweisen und Referenzen für vergleichbare Leistungen vorzulegen. Die Nachweise zur Eignung müssen den Leistungsmerkmalen und den technischen Anforderungen entsprechen. Hinweise zur Anwendung des Bestbieterprinzips - § 8 TVergG LSA In Anwendung des Bestbieterprinzips nach § 8 TVergG LSA wird sich der Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung Erklärungen und Nachweise im Rahmen der formal/ technischen Prüfung, der Eignungsprüfung sowie der Auskömmlichkeitsprüfung nur vorlegenlassen, wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt. Die Eigenerklärungen und Nachweise (auch der Nachunternehmen) sind nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Für die Bieter gelten die nachfolgenden Hinweise für die Einreichung der Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Aufforderung: 1. Für die Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind die von dem Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen. 2. Die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind innerhalb einer Frist von fünf Werktagen einzureichen. Die Frist beginnt an dem auf die Absendung der Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen folgenden Tag. Eine nicht rechtzeitige Vorlage der Erklärungen und Nachweise führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Eine Fristverlängerung ist für den Fall der Unmöglichkeit der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen möglich, wenn eine solche angemessen erscheint. 3. Das Angebot muss vollständig sein. Für den Fall der nichtfristgerechten Vorlage der verpflichtend einzureichenden Dokumente wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot herangezogen. Aus den vorgenannten Gründen werden alle Bieter dazu angehalten, die erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzuhalten. Die geforderten Erklärungen, Nachweise, Bescheinigungen und Referenzen sind, sofern sie nicht als Original eingereicht werden, als gutleserliche Kopie einzureichen. Dieses gilt auch, wenn auf dem Original der Vermerk angebracht ist, dass das Dokument nur im Original gilt. Auf Verlangen und innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist ist das Original nachzureichen. |
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße | |
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): | 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) |